Neues Soziales Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 trat das neue Soziale Entschädigungsrecht in Kraft. Dieses Gesetz regelt die Ansprüche von Menschen, die auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat werden und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleiden. Auch Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind, können Leistungen nach …

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