Die Empfehlungen (DV 13/24) wurden am 17. September 2024 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet. Im Rahmen der „Weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)“ aus dem Jahr 2023 hat der Deutsche Verein grundlegende Prinzipien der Berechnung angepasst …