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Nach der stationären Erziehungshilfe – Care Leaver in Deutschland

Zuletzt aktualisiert am 28. April 2024

Expertise von Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner

Die nachfolgende Expertise zum Projekt „Nach der stationären Erziehungshilfe – Care Leaver in Deutschland“ befasst sich mit den Rechtsgrundlagen zur Gewährung von Sozialleistungen für die betroffene Personengruppe. Diese Personengruppe ist dadurch gekennzeich-net, dass
• sie bisher Hilfe zur Erziehung und/oder Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form erhalten hat,
• diese Hilfe nunmehr endet, weil kein systemrelevanter Hilfebedarf mehr gesehen wird oder weil die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird,
• eine weitere Unterstützung für die Verselbstständigung, die gesellschaftliche Integration, den Übergang in den Arbeitsmarkt oder das Ausbildungssystem notwendig ist und
• das Verhältnis zur Herkunftsfamilie (den Eltern) häufig belastet ist.


Für die betroffenen jungen Menschen bedeutet dies, dass sie – was ihre Lebenssituation betrifft – von einem einschneidenden Settingwechsel (Lebensort) betroffen sind, und gleichzeitig ein Wechsel im Hinblick auf das für die weitere Unterstützung verantwortliche Sozialleistungssystem erfolgt. Von der Ausgestaltung der Übergänge hängt nicht nur ab, ob die Wirksamkeit der bisher geleisteten Hilfen gesichert ist (Nachhaltigkeit), sondern auch, ob aktuelle Hilfebedarfe so gedeckt werden, dass der Verselbstständigungsprozess des jungen Menschen kontinuierlich fortgesetzt wird.

Hier können Sie die Expertise downloaden

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