Erweitertes Führungszeugnis

11. September 2021

Vor der Aufnahme eines Pflegekindes und während des Pflegeverhältnisses ist es erforderlich, dass Pflegepersonen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §§ 30a, 31 BZRG beantragen, welches dann dem Jugendamt vorgelegt wird. Dies betrifft auch alle volljährigen Personen im Haushalt.

Mit dieser Maßnahme will der Gesetzgeber gewährleisten, dass Kinder nicht von Personen betreut werden, die wegen einschlägiger Delikte vorbestraft sind.

Ein erweitertes Führungszeugnis ist besonders relevant für Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden möchten, wie zum Beispiel in Schulen, Sportvereinen oder anderen Einrichtungen, in denen sie mit Minderjährigen arbeiten. Hier sind einige wichtige Punkte zum erweiterten Führungszeugnis:

  1. Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses:
    • Im Vergleich zu einem regulären Führungszeugnis enthält das erweiterte Führungszeugnis zusätzliche Informationen.
    • Es werden nicht nur allgemeine Eintragungen aufgenommen, sondern auch spezifische Informationen, die für die Eignungsprüfung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen relevant sind.
  2. Relevante Gesetze:
    • § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) regelt die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses.
    • § 32 Absatz 2 BZRG bestimmt, dass bestimmte Entscheidungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, um die Resozialisierung von Verurteilten zu fördern.
    • Allerdings sind Verurteilungen wegen Sexualstraftaten von dieser Privilegierung ausgenommen.
  3. Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses:
    • Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung von der Stelle oder Behörde, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt.
    • Für Pflegepersonen ist die Ausstellung des Führungszeugnisses normalerweise kostenfrei.
    • Selbständige können die Bescheinigung selbst ausstellen.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen je nach Bundesland variieren können. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder dem Arbeitgeber über die spezifischen Anforderungen zu informieren. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung! 😊

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