Die Empfehlungen (DV 13/24) wurden am 17. September 2024 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
Im Rahmen der „Weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)“ aus dem Jahr 2023 hat der Deutsche Verein grundlegende Prinzipien der Berechnung angepasst und festgehalten.
Alter des Pflegekindes von … bis unter … Jahren | Empfohlener Pauschalbetrag für den Sachaufwand 2025 (€) | Kosten für die Pflege und Erziehung 2025 (€) |
0 – 6 | 748 | 430 |
6 – 12 | 884 | 430 |
12 – 18 | 1050 | 430 |
In den Kosten für den Sachaufwand sind folgende Posten enthalten:
- Nahrungsmittel, Getränke,
- Bekleidung und Schuhe,
- Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung,
- Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände,
- Gesundheitspflege,
- Verkehr,
- Post und Telekommunikation,
- Freizeit, Unterhaltung und Kultur, einschließlich Spiele, Spielzeug, Hobbywa-
ren sowie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Schreibwaren, - Bildungswesen,
- Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen, darunter Verpflegungs –
dienstleistungen, - andere Waren und Dienstleistungen.
Nicht enthalten sind alle über den privaten Konsum hinaus anfallenden Aufwen –
dungen für Kinder, zum Beispiel für Versicherungsschutz und Vorsorge.
Nicht berücksichtigt sind außerdem die ggf. notwendige Erhöhung des Erziehungs –
beitrages sowie der Kosten für den Sachaufwand (Mehrbedarfe) etwa aufgrund von
Entwicklungsverzögerungen, seelischen Behinderungen oder traumatisierenden
Erfahrungen.
Quelle: Deutscher Verein