Reform des Namensrechts 2025

Das deutsche Namensrecht wird modernisiert, und die Änderungen sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Hier sind die wichtigsten Neuerungen: Diese Änderungen sollen das Namensrecht flexibler und an die vielfältige Lebenswirklichkeit anpassen. Es ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Familienrechts in Deutschland.

Namensänderungsgesetz

§1 Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden. §2 (1) Für eine beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag; ein Vormund, Pfleger oder Betreuer bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. …

Namensänderung bei Pflegekindern

Viele Pflegeeltern kennen diese Problematik: Sie haben, teilweise seit längerer Zeit, ein Pflegekind in Dauerpflege aufgenommen. Dieses trägt aber natürlich den Familiennamen der Herkunftsfamilie. Nicht selten jedoch leiden Pflegekinder hierunter erheblich und so kommt es häufig zu Szenen, in welchen Pflegekinder wütend, traurig oder bewusst auch gar nicht reagieren, wenn …

VG Aachen: Erleichterte Voraussetzungen zur Namensänderung von Pflegekindern

Mit Urteil vom 29.08.2006 (Aktenzeichen: 6 K 1114/06) hat das Verwaltungsgericht Aachen hervorgehoben, dass die Schwelle zur Namensänderung bei Pflegekindern niedriger anzusetzen ist, eine Namensänderung also erleichtert möglich sein soll. Das Gericht führt in dem Urteil aus: „Gem. dem danach Anwendung findenden § 3 I NÄG darf der Familienname nur …

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