Auslandsreisen mit Pflegekind

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Wenn Sie mit Ihrem Pflegekind ins Ausland reisen möchten, gibt es einige wichtige rechtliche Aspekte zu beachten. Hier sind einige Informationen, die Ihnen helfen können:

  1. Reisedokumente und Einverständniserklärung:
    • Pflegefamilien benötigen den Pass des Pflegekindes sowie eine Einverständniserklärung von der Person, die das gesetzliche Sorgerecht für das Kind innehat.
    • Die Handhabung dieser Reisebewilligungen kann je nach Land und individueller Situation variieren.
    • Verfügt das Pflegekind über keine Reisedokumente, sollten Sie dies vor der Platzierung thematisieren.
    • In einigen Ländern ist eine Reisevollmacht zur Einreise erforderlich.
  2. Absprache mit den Sorgeberechtigten:
    • Bei Reisen in Länder, die nicht alltäglich sind (z. B. Türkei, Südamerika, Südostasien), empfehle ich, sich vorher mit den sorgeberechtigten Eltern oder dem Vormund und dem Jugendamt abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind, und es ratsam ist, sich bei spezifischen Fragen an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht zu wenden.

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