Beschluss des Petitionsausschusses

7. Mai 2024

07.05.2024

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 593 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung beraten.

Der Petent begehrt, dass für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung bei Pflegepersonen untergebracht werden, der notwendige Unterhalt außerhalb des Elternhauses sichergestellt wird. Die entsprechenden Pauschalbeträge würden landeseinheitlich festgelegt und jährlich angepasst, um Preissteigerungsraten abzubilden. Hierbei solle das Land wie in den vergangenen Jahren den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge folgen und diese als Mindeststandard festlegen.

Dem Petitionsausschuss ist bewusst, welchen wichtigen Beitrag Pflegefamilien in unserer Gesellschaft leisten. Sie geben Kindern das für ihre Entwicklung notwendige stabile familiäre Umfeld und die Geborgenheit, Zuwendung, Orientierung und Hilfe, die sie dringend brauchen. Für dieses Engagement spricht der Ausschuss ihnen seine Wertschätzung aus. Er begrüßt daher ausdrücklich, dass die Landesregierung bereits im Sinne des Petenten gehandelt hat. Bei der Festlegung der Pauschalbeträge wurde auch in diesem Jahr den Empfehlungen des Vereins vollumfänglich gefolgt. Der entsprechende Erlass trat mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Ausschuss kann nachvollziehen, dass anderslautende Ankündigungen im vergangenen Herbst zunächst zu Irritationen geführt haben. Hintergrund waren notwendige Verhandlungen des Landes über die Finanzierung mit den Kommunen als Träger der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Unklarheiten bezüglich der Auslegung der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge aufzulösen waren. Um den Jugendämtern und Pflegekinderdiensten Handlungs- und Rechtssicherheit für das Jahr 2024 zu geben, wurde in einem ersten Schritt ein Erlass veröffentlicht, in dem zunächst nur die Inflationskomponente berücksichtigt wurde. Nach Abschluss der Gespräche mit den Kommunen Ende des letzten Jahres konnte schließlich der nunmehr geltende Erlass entsprechend der ursprünglichen Empfehlung des Vereins veröffentlicht werden. Genaue Hintergründe sind einem Bericht des Sozialministeriums an den Landtag zu entnehmen (Umdruck 20/2676).

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die begehrte Umsetzung der Empfehlungen des Vereins als Mindeststandard nicht möglich ist. Bei der Festlegung der Pauschalbeträge handelt es sich um eine rechtlich verbindliche Regelung und nicht um eine Empfehlung an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, von der diese generell nach oben abweichen können. Der Ausschuss unterstützt, dass damit Konkurrenzsituationen bei den Kommunen bei der Gewinnung von Pflegeeltern verhindert werden. Abweichungen von den allgemein festgelegten Pauschalbeträgen sind in allen Kommunen nur dann zulässig, wenn nach der Besonderheit des Einzelfalls aufgrund besonderer individueller Bedarfe eines Pflegekindes abweichende Leistungen geboten sind.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Quelle: https://www.landtag.ltsh.de/petitionen/erhhung-der-pauschalbetrge-fr-pflegeeltern/

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