Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder.
Eine wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen – sowohl präventiv durch Aufklärung über mögliche Gefährdungsquellen als auch durch entsprechende Interventionen, wenn eine Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten ist. Oberste Handlungsmaxime ist immer das Wohl des Kindes.
Das SGB VIII enthält ein breites Spektrum von Leistungen für junge Menschen und ihre Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen.
Junge Menschen, Eltern, Personen- und Erziehungsberechtigte haben das Recht, sich zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beraten zu lassen § 10a SGB VIII. Hierzu zählt unter anderem die Beratung zur persönlichen oder der Familiensituation, über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, zu möglichen Auswirkungen und Folgen einer Hilfe und die Hinweise auf andere Beratungsangebote im Sozialraum § 10a Abs. 1 SGB VIII
Zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII gehören:
Allgemeine Leistungen zur Förderung junger Menschen
Angebote und Einrichtungen im Rahmen der Jugendarbeit, die der Entwicklung junger Menschen förderlich sind, die an ihren Interessen anknüpfen, die sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen, wie Jugendhäuser, Jugendkunstschulen, Jugendfreizeitstätten, Spiel- und Musikmobile Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen oder Projekte internationaler Jugendbegegnung (§ 11 SGB VIII),
Jugendsozialarbeit, in deren Rahmen jungen Menschen die soziale Integration durch Angebote von schul-, berufs- und arbeitsweltbezogenen Hilfen erleichtert werden soll (§ 13 SGB VIII) und
der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, der vorbeugende Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet, um durch Information und Beratung Gefährdungen entgegenzuwirken (zum Beispiel Information, Aufklärung und Beratung zu Themen wie Sexualität, Aids, Drogen und Sucht, Sekten oder Neuen Medien).
Förderung der Erziehung in der Familie
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen
Mitwirkung in familien- und kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten sowie in Jugendgerichtsverfahren
Ansprechpersonen für alle Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe