Kindergrundsicherung

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Die Kindergrundsicherung ( KiGru )ist eine staatliche Transferleistung in Deutschland, die ab Januar 2025 eingeführt werden soll. Sie dient dazu, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern und Armut zu verhindern. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Kindergrundsicherung:

  1. Zentrale Leistung für alle Kinder: Die Kindergrundsicherung ersetzt das bisherige Kindergeld und wird für alle Kinder gewährt, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder Familienform.
  2. Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag: Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Teilen:
    • Kindergarantiebetrag: Dieser ersetzt das bisherige Kindergeld und ist für alle Kinder gleich. Er bildet die Grundlage der Kindergrundsicherung.
    • Kinderzusatzbetrag: Dieser ist einkommensabhängig und richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Familien mit geringerem Einkommen erhalten einen höheren Zusatzbetrag. Gemeinsam decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab1.
  3. Ziele der Kindergrundsicherung:
    • Armut verhindern: Die Kindergrundsicherung soll Kinder vor Armut schützen.
    • Chancengleichheit: Sie zielt darauf ab, bessere Chancen für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, unabhängig von ihrer Herkunft.
    • Vereinfachung des Systems: Die Kindergrundsicherung bündelt verschiedene Leistungen (wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets) zu einer einzigen Leistung.

Die Einführung der Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensbedingungen von Kindern zu verbessern und ihnen gleiche Startchancen zu ermöglichen.

weitere Informationen
Mehr Informationen findest du auf der offiziellen Seite zur Kindergrundsicherung

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