Schulsozialarbeit

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Schulen in ihrer pädagogischen Arbeit stärken und sie bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages zu unterstützen – das ist die Aufgabe von Schulsozialarbeit.

Schulsozialarbeit an Grundschulen

Das Land gewährt den Schulen seit 2011 Mittel für Maßnahmen der Schulsozialarbeit, um vorrangig Grundschulen bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrags zu unterstützen. Im Jahr 2021 stehen dafür erneut 4,6 Millionen Euro zuzüglich Tarifverstärkungsmittel bereit. Maßgeblich für den Einsatz dieser Mittel sind die Leitlinien zur Förderung von Schulsozialarbeit.

Schulsozialarbeit aus FAG-Mitteln

Anfang 2015 hat das Land darüber hinaus entschieden, den Bundesanteil zu übernehmen. Gemäß § 33 Absatz 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellt es den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich einen Betrag von 13,2 Millionen Euro zur Weiterleitung an die Schulträger für Maßnahmen der Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Auch im Jahr 2021 sind die Zuweisungen um Tarifverstärkungsmittel aufgestockt worden. Die Landesregierung stärkt damit die Inklusion an den Schulen in Schleswig-Holstein und setzt dabei auf Multiprofessionalität: Lehrkräfte, Schulassistentinnen und -assistenten sowie Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sollen enger zusammenarbeiten, damit bestmögliche Bildungsbiografien entstehen. Kreise und kreisfreie Städte erhalten dieses Geld zweckgebunden für Schulsozialarbeit. Schulen der dänischen Minderheit sollen angemessen berücksichtigt werden. Im Einzelnen bemisst sich die Höhe der jeweiligen Zuweisung nach dem Prozentanteil, mit dem der einzelne Kreis oder die kreisfreie Stadt im jeweils vorvergangenen Jahr am Gesamtvolumen der Ausgleichsleistungen des Bundes beteiligt war. Die Kreise und kreisfreien Städte müssen einen Bericht über Tätigkeitsfelder und Mitteleinsatz für Schulsozialarbeit erstellen und belegen, dass die Landesmittel zweckmäßig und wirtschaftlich verwendet wurden.

Quelle: Landesministerium

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