Aufsichtspflicht
Durch die Aufnahme eines Kindes übernehmen die Pflegeeltern die Verpflichtung zur Beaufsichtigung des Kindes/Jugendlichen. § 1631 BGB Diese Aufsichtspflicht beinhaltet: a) das Bewahren des Minderjährigen vor Schäden an sich selbst…
Durch die Aufnahme eines Kindes übernehmen die Pflegeeltern die Verpflichtung zur Beaufsichtigung des Kindes/Jugendlichen. § 1631 BGB Diese Aufsichtspflicht beinhaltet: a) das Bewahren des Minderjährigen vor Schäden an sich selbst…
Diese Seite benutzt cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr erfahren