Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang von Pflegekindern kann im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart oder durch das Gericht angeordnet (§ 1684 Abs. 4 BGB) werden. Er kommt zum Beispiel dann in Betracht, wenn zum…
Begleiteter Umgang von Pflegekindern kann im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart oder durch das Gericht angeordnet (§ 1684 Abs. 4 BGB) werden. Er kommt zum Beispiel dann in Betracht, wenn zum…
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