Erweitertes Führungszeugnis

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  • Beitrag zuletzt geändert am:11. Juni 2024

Vor der Aufnahme eines Pflegekindes und während des Pflegeverhältnisses ist es erforderlich, dass Pflegepersonen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §§ 30a, 31 BZRG beantragen, welches dann dem Jugendamt…

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