Erweitertes Führungszeugnis

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  • Beitrag zuletzt geändert am:17. Oktober 2022

Vor der Aufnahme eines Pflegekindes und während des Pflegeverhältnisses müssen Pflegepersonen in Abständen von 5 Jahren zur Prüfung ihrer persönlichen Eignung ein erweitertes Führungszeugnis nach §§ 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)…

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