Inobhutnahme

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  • Beitrag zuletzt geändert am:3. Juli 2024

Ist eine dringende Gefahr für das Kindeswohl gegeben, können Jugendamt oder Polizei das Kind aus der Familie nehmen. Das Jugendamt kann die Inobhutnahme sofort vollziehen, muss aber umgehend das Familiengericht hinzuziehen, es sei denn,…

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