Namensänderungsgesetz

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  • Beitrag zuletzt geändert am:30. Juni 2024

§1 Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden. §2 (1) Für eine beschränkt geschäftsfähige…

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