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Zum Kinderschutzgesetz in Schleswig-Holstein

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Als drittes Bundesland führt Schleswig-Holstein die Pflichtvorsorge für Kleinkinder ein. Das neue Kinderschutzgesetz tritt im April 2008 in Kraft und ist ein erster Baustein dazu, Kinder besser vor Verwahrlosung, Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.

Der Landesverband für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V. (LV-KiAP) begrüßt das neue Gesetz, wenn auch längst nicht alle dem Ausschuss vorgetragenen Empfehlungen der KiAP eingeflossen sind. Insbesondere der Schutz von misshandelten Kindern, wenn aufsuchende oder anbietende Fürsorge versagen, muss für schwierige Klienten im Zwangskontext deutlicher formuliert werden.

Viele Pflegeeltern berichten uns davon, dass Kinder von ihren Familien getrennt und zu Pflegeeltern gegeben werden, aber dann leichtfertig zurückgeführt werden und erneuten Misshandlungen schutzlos ausgeliefert seien. Es gibt einen großen Bedarf für die Betreuung von Pflegefamilien, der allein aus kommunalen Mitteln nicht abgedeckt ist. Hier ist die ideelle, fachliche und finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Landes gefragt.

Eingreifende Hilfen und die Kooperation zwischen Gesundheits-, Sozial- und Ordnungsbehörden bedürfen weiterer gesetzlicher Regelungen, damit Kinder besseren Schutz vor Misshandlung erhalten und als Opfer Nachteilsausgleich geltend machen können.

Fälle wie die von Kevin aus Bremen oder Lea passieren, ohne dass Jugendämter einer unabhängigen Aufsicht unterliegen. Wir fordern deshalb einen Kinderschutzbeauftragten, so, wie es einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung gibt und ein landesweit tätiges, paritätisch besetztes Fachgremium, das bei Entscheidungen von Kindeswohlgefährdung angerufen werden kann.

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