Innenversicherung

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Lexikon

Pflegeeltern benötigen zur Vollständigkeit die so genannte Innenversicherung, damit Schäden innerhalb der Pflegefamilie versichert sind.

Zu den versicherten Personen zählen in der “normalen” Privat Haftpflicht Versicherung der Versicherungsnehmer, der Ehegatte und die Kinder. Pflegekinder werden wie leibliche Kinder behandelt. Es sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, welche einem Drittem durch eine versicherte Person zugefügt werden. Schäden untereinander werden von dieser Versicherung nicht übernommen.

Was also, wenn Pflegeeltern den Pflegekindern oder Pflegekinder den Pflegeeltern einen Schaden zufügen?

Welche Versicherung zahlt bei Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern?

Genau, die Innenhaftpflichtversicherung. Wie oben bereits erwähnt leistet die “normale” private Haftpflicht Versicherung bei Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern nicht. Die zuständigen Jugendämter übernehmen teilweise Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern und zahlen diese aus der Gemeindekasse.

Achtung: Die Jugendämter müssen keine Schäden übernehmen, welche die Pflegeeltern den Pflegekindern zugefügt haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof bereits am 23.02.2006. mehr lesen

In vielen Fällen besteht über das Jugendamt auch eine spezielle Versicherung für Pflegeeltern. Doch Vorsicht, die Verträge weisen oft gravierende Versicherungslücken auf.

Ich habe gute Erfahrungen mit der Fairversicherung

Loading