Junge Menschen, die in einer Berufsausbildung sind oder Ausbildungsgeld nach SGB III, profitieren auch beim BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe)

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Der Verein Careleaver e.V. konnte im Rahmen der Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich aufzeigen, dass die Kostenheranziehung kein geeignetes Mittel ist, um Jugendlichen, die in der Jugendhilfe leben, den Umgang mit Geld beizubringen. Sie stellt eher eine zusätzliche Barriere als eine Hilfe für eine unabhängige und selbstverantwortliche Lebensführung dar, insbesondere vor dem Hintergrund ihrer speziellen Biografien und Lebensumstände, die zum Aufwachsen in stationärer Jugendhilfe führten.

Ab dem 1. Januar 2023 wird diesem Umstand Rechnung getragen. Junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III beziehen, werden entlastet. So werden monatliche Zahlungen nach § 56 des Dritten Buches (Berufsausbildungsbeihilfe) bis zu einem Betrag von 109 Euro und Zahlungen nach § 122 des Dritten Buches (Ausbildungsgeld) bis zu einem Betrag von 126 Euro nicht mehr für die Kostenheranziehung herangezogen.

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