You are currently viewing Junge Menschen, die in einer Berufsausbildung sind oder Ausbildungsgeld nach SGB III, profitieren auch beim BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe)

Junge Menschen, die in einer Berufsausbildung sind oder Ausbildungsgeld nach SGB III, profitieren auch beim BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe)

Der Verein Careleaver e.V. hat u.a. in der Anhörung im Deutschen Bundestag als Sachverständige sehr deutlich machen können: (…) dass die Kostenheranziehung ganz sicher nicht ein geeignetes Instrument ist, um jungen Menschen, die in der Jugendhilfe aufwachsen, einen angemessenen Umgang mit Geld zu vermitteln. Im Gegenteil. Vor dem Hintergrund der besonderen Biografien und der Lebensbedingungen, die ursächlich für das Aufwachsen in stationärer Jugendhilfe waren, ist die Kostenheranziehung vielmehr eine weitere Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung.

Dem wird nun ab 01.01.2023 Rechnung getragen. Junge Menschen, die eine Berufsausbildungsbeihilfe oder ein Ausbildungsgeld nach SGB III erhalten profitieren. Demnach werden die monatlichen Leistungen nach § 56 des Dritten Buches (Berufausbildungsbeihilfe) bis zu einer Höhe des in § 61 Absatz 2 Satz 1 und § 62 Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches für sonstige Bedürfnisse genannten Betrages (aktuell 109 Euro) und monatliche Leistungen nach § 122 des Dritten Buches (Ausbildungsgeld) bis zu einer Höhe des in § 123 Satz 1 Nummer 2, § 124 Nummer 2 und § 125 des Dritten Buches genannten Betrages (aktuell 126 Euro) ebenfalls nicht herangezogen.

Loading