Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH

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Eine sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Maßnahme, die Familien in problematischen Situationen unterstützend zur Seite steht. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

  • Rechtliche Grundlage: Die SPFH ist im Sozialgesetzbuch § 27 SGB VIII verankert. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Die Mitarbeit der Familie ist dabei erforderlich.
  • Ziel: Die SPFH zielt darauf ab, Möglichkeiten des eigenen Handelns aufzuzeigen und diese zu üben. Sie fördert langfristige, dauerhafte und tragfähige Lösungen. Im Vordergrund steht der Prozess, künftig vorbehaltlos und sicher agieren und interagieren zu können.
  • Wer kann sie in Anspruch nehmen?: Familien, Alleinerziehende mit Kindern bzw. Jugendlichen sowie Minderjährige mit Kindern und Jugendliche, bei denen ein Bedarf an Unterstützung und Betreuung besteht. Der Antrag erfolgt beim Jugendamt.
  • Aufgaben: Die SPFH ist ein aufsuchendes Angebot, das sich nicht nur auf erzieherische Themen beschränkt. Sie bezieht sich auf sämtliche Aspekte der Familie, wie Beziehungen der Familienmitglieder, Tages- und Wochenstrukturen, Finanzen und Wohnsituation.

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