Pflicht zur Wahrung des Sozialgeheimnisses Pflegefamilien benötigen vor der Aufnahme eines Kindes und während des Pflegeverhältnisses Informationen über das Pflegekind (z.B. Vorerfahrungen, Vernachlässigungen, bisherige Beziehungen, Entwicklungsstörungen, Verhalten etc.), seine Eltern und seine Herkunftsfamilie, um ihre Aufgabe, die sie im Rahmen der Jugendhilfe übernehmen, gut erfüllen zu können. Die Informationen sind …