Pflegeeltern

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Pflegeeltern (auch als Pflegemutter oder Pflegevater bezeichnet) sind volljährige Personen, die vorübergehend oder auf Dauer ein Kind anderer Eltern als Pflegekind aufnehmen.

Die elterliche Sorge verbleibt in einem Pflegeverhältnis bei den leiblichen Eltern, sofern das Sorgerecht nicht entzogen und auf einen Vormund übertragen wurde. Dennoch haben Pflegeeltern, wenn das Pflegeverhältnis längerfristig angelegt ist, die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. Sie können beispielsweise das Arbeitsentgelt eines Minderjährigen verwalten, Unterhalts-, Versicherungs- und Sozialleistungen für das Kind geltend machen und verwalten.

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