Sozialpädiatrische Zentren

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Lexikon

In Deutschland gibt 135 Sozialpädiatrische Zentren ( SPZ ). Sie sind interdisziplinär arbeitende spezialisierte Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung von Kindern und Jugendlichen, die von Entwicklungsstörungen betroffen oder bedroht sind. Häufig sind sie bei Unikliniken oder Kinderkliniken angesiedelt.

Aufgabe von Sozialpädiatrischen Zentren ist die Diagnostik, Beratung und Therapie bei (drohenden) Entwicklungsstörungen, drohenden oder manifestierten Behinderungen und bei seelischen und Verhaltensstörungen, die die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten anderer Stellen übersteigt, somit bei:
• Psychologischen Störungsbildern: Verhaltensauffälligkeiten, hyperkinetische Störungen, Störungen des Sozialverhaltens, psychosomatische Symptome…
• Neuropädiatrischen Krankheiten: umfassende Entwicklungsstörungen, Bewegungsstörungen, Epilepsien, chronische Kopfschmerzen, Muskelerkrankungen, Spina bifida / Hydrocephalus…
• Entwicklungsstörungen: Teilleistungsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Sprachstörungen, Lernstörungen, Mund-Eßstörungen, Folgen chronischer Erkrankungen, Begleitung nach Früh- oder Risikogeburten…
• Störungen des sozialen und familiären Umfeldes: (familiäre) Interaktionsstörungen, Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch
• Geistigen Behinderungen
• Mehrfachbehinderungen

Diese Aufgaben werden in einem SPZ von einem interdisziplinären Team wahrgenommen, dem Fachkräfte aus dem medizinischen, psychologischen, pädagogischen, therapeutischen und sozialen Bereich angehören. Sozialpädiatrische Zentren arbeiten eng mit der Familie eines betroffenen Kindes oder Jugendlichen, mit niedergelassenen Ärzten und Therapeuten und Fördereinrichtungen des Gesundheitswesens zusammen. Viele Sozialpädiatrische Zentren haben sich auf die Diagnostik und Therapie bestimmter Krankheitsbilder spezialisiert.

Die Betreuung im SPZ kann zeitlich begrenzt (z.B. zur reinen Diagnosestellung) oder langfristig angelegt sein.

Sozialpädiatrische Zentren arbeiten ausschließlich auf Überweisung der niedergelassenen Vertragsärzte. Der behandelnde niedergelassene Arzt des Kindes (in der Regel der Kinderarzt) entscheidet, ob eine Vorstellung in einem SPZ erforderlich ist. Er ist daher erster Ansprechpartner für (Pflege-)Eltern, die bei ihrem (Pflege-)Kind der Meinung sind, dass eine spezialisierte Diagnostik erforderlich ist.

Loading