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Berücksichtigung der Energiepauschale im Rahmen der Kostenbeteiligung gemäß § 91 SGB VIII

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Das DIJUF hat folgende Stellungnahme zur Vereinnahmung der Heizkosten- Energiepauschale herausgegeben.

Das DIJuf schreibt in seiner Stellungnahme, dass ein Heizkostenzuschuss nur dann vom Jugendamt vereinnahmt werden und als zweckgleich zum Pflegegeld angesehen werden kann, wenn das Pflegegeld, welches an die Pflegeeltern ausgezahlt wird, vorher oder gleichzeitig entsprechend angehoben worden ist. Die Erhöhung der Heizkosten müssen also vorher schon durch Anpassung des Pflegegeldes ausgeglichen worden sein, um den Heizkostenzuschuss einziehen zu können. 

Download der Stellungnahme hier:

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